Explosionsschutz für Umweltsimulationskammern

ATEX Richtlininen für Ihre Sicherheit

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Das Zustandekommen explosionsgefährlicher Gemische kann ein unerwünschtes oder gewolltes Ereignis während der Prüfung sein.
Ein brennbarer, entzündbarer oder explosiver Stoff (z. B. Flüssigkeit, Gas) tritt aus dem Prüfling aus und gelangt in die Prüfraumatmosphäre.
Explosionsfähig ist ein Gasgemisch dann, wenn die Gaskonzentration des Stoffes innerhalb bestimmter stoffspezifischer Grenzen liegt.
Diese Grenzen werden mit UEG und OEG (untere bzw. obere Explosionsgrenze) bezeichnet und sind im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes spezifiziert.
Bei einer Brand- oder Explosionsgefahr sind in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials (Risikos), Sicherheitsmaßnahmen an der Anlage erforderlich.
Da unsere Geräte mit Einbauten, die für die Gerätefunktion unerlässlich sind, wie z. B. Heizungen, Beleuchtung, usw. ausgestattet sind, sind potenzielle Zündquellen vorhanden.
Wir können unsere Geräte so modifizieren und ergänzen bzw. mit Sicherheitseinrichtungen ausstatten, dass diese den ATEX Richtlinien entsprechen.
Hierzu werden verschiedene Angaben und Informationen benötigt.


Explosionsschutz und ATEX

Einfühung ATEX

Was sind ATEX Richtlinien?

Unter der Bezeichnung ATEX (französische Abkürzung für ATmosphère EXplosible) wird die europaweite Regulierung des sicheren Betriebes von Industrieanlagen und -geräten in explosionsgefährdeter Umgebung bzw. unter explosionsgefährdeten Bedingungen behandelt.

Für die Umsetzung wurden 2 Richtlinien verfasst, und zwar die 99/92/EG und die 2014/34/EU. Beide Richtlinien sind bindend, ohne Erfüllung dieser Richtlinien ist eine Installation explosionsgefährdeter bzw. geschützter Anlagen nicht mehr gestattet.


Einfühung ATEX

Die Richtlinie 99/92/EG beschreibt die Pflichten der Anlagenbetreiber, die 2014/34/EU die der Gerätehersteller.

Primärpflicht der Anlagenbetreiber ist die Gefährdungsbeurteilung und die Einteilung von Gefährdungsbereichen innerhalb einer Anlage, sogenannte Zonen.
Der Gerätehersteller ist verpflichtet, die Klassifizierung und Kennzeichnung seiner Geräte hinsichtlich ihres Risikos der Zündung von explosionsfähigen Gemischen, so genannte Geräte­kategorien, durchzuführen. Diese Pflicht ist auch gleichzeitig das Bindeglied zwischen Anlagenbetreiber und Gerätehersteller.


Pflichten des Anlagenbetreibers

Der Anlagenbetreiber hat gemäß Betriebssicherheitsverordnung folgende Pflichten:

1. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Der Betreiber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung sowohl der überwachungs­bedürftigen Anlagen als auch der Arbeitsmittel durchzuführen.

2.Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes
Entsprechend der einzelnen Gefährdung muss der Betreiber bzw. der Anlagenhersteller zu geeigneten Explosionsschutzmaßnahmen greifen.


Zoneneinteilung

Die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen dient zur Festlegung und Bestimmung der Sicherheitsanforderung

Zone 0:
Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.
Zone 1:
Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich vorhanden ist.
Zone 2:
Bereich, in dem bei Normalbetrieb mit einer explosionsfähige At­mosphäre nicht zu rechnen ist, wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur selten oder kurzzeitig.


Pflichten des Geräteherstellers:

Wir nehmen unsere Pflichten als Gerätehersteller sehr ernst und haben viele Jahre Know-how zu diesem Thema aufgebaut.

Unsere Temperatur- bzw. Klimaprüfgeräte sind gemäß Richtlinie 2014/34/EU in die Gerätegruppe II einzuordnen.

 

 

 


Generelle Schutzmaßnahmen

Fragen Sie uns

An erster Stelle des Explosionsschutzes steht der primäre Explosionsschutz. Der sekundäre Explosions­schutz wird dann angewendet, wenn durch primären Ex-Schutz keine ausreichende Sicherheit gewähr­leistet bzw. wenn der primäre Ex-Schutz nicht angewendet werden kann. Der tertiäre Ex-Schutz kommt nur dann in Frage, wenn sowohl der primäre als auch der sekundäre Ex-Schutz nachweislich nicht angewendet werden können.


Individuelle und maßgeschneiderte Lösung

Kontakt aufnehmen

Die einzusetzenden Sicherheitseinrichtungen stellen immer eine Lösung dar, die an den individuellen Bedarf angepasst ist.

Basis hierfür ist ein Modul System, welches ein oder mehrere Sicherheitsmodule zu einer Einheit kombinierbar macht

Hierbei können Sie sich an unserem Leitfaden orientieren. Gerne helfen wir auch persönlich weiter.

Hier können Sie die ATEX Checkliste herunterladen

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung und Bestimmung der Ex-Schutzzone für Prüfraum und Aufstellungsraum