Compliance

Richtlinien und rechtliche Hinweise der Schunk Group



Supplier Code of Conduct

1. Unser Verständnis von Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement

Die Schunk Group mitsamt ihren verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Schunk) versteht Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Wir beziehen als ein Technologiekonzern mit hoher Werkstoffkompetenz weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kunden zu sichern. Grundlage dafür ist eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Aus diesem Grund binden wir Lieferanten direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein. Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz. Im Spannungsfeld zwischen Produkt/Leistung, Markt, Region und Prozess sind für uns Kosten, Qualität, Zuverlässigkeit, Innovation und Nachhaltigkeit wesentliche Faktoren zur Lieferantenauswahl und -bewertung. Schunk erwartet von seinen Lieferanten, dass sie in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und diesem Schunk Supplier Code of Conduct entsprechen. Weiterhin wird erwartet, dass sie geeignete Prozesse einführen, welche die Einhaltung der geltenden Gesetze in ihren Unternehmen unterstützen und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Grundsätze und Anforderungen des Schunk Supplier Code of Conduct fördern. Ferner erwartet Schunk von seinen Lieferanten, dass sie dafür Sorge tragen, dass ihre verbundenen Unternehmen alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten und anerkennen. Dieser Code of Conduct besitzt Gültigkeit gegenüber allen Unternehmen der Schunk Group weltweit.

2. Umgang mit Mitarbeitern

Schunk erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung.

3. Kinderarbeit

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen.

4. Diskriminierung

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.

5. Zwangsarbeit

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten keine Zwangsarbeit in ihren Unternehmen zulassen.

6. Vereinigungsfreiheit

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung die Rechte der Mitarbeiter achten, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen.

7. Vergütung und Arbeitszeiten

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.

8. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagement aufbauen und anwenden (z.B. gemäß ISO 45001). Dies umfasst einerseits die Eindämmung von tatsächlichen und potenziellen Arbeitssicherheitsrisiken und andererseits die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen.

9. Umweltschutz

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Umwelt-Managementsystem aufbauen und anwenden (z.B. gemäß ISO 14001), um Umweltbelastungen und - gefahren zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern.

10. Verhalten im geschäftlichen Umfeld

Verbot von Korruption und Bestechung

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten Korruption nicht tolerieren. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an Schunk Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritte anbieten, gewähren oder versprechen, mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen.

Einladungen und Geschenke

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an Schunk Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Gleichermaßen fordern die Lieferanten von Schunk Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit Schunk ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.

11. Freier Wettbewerb

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene markt-beherrschende Stellung missbräuchlich aus.

12. Geldwäsche

Schunk erwartet, dass seine Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

13. Lieferantenbeziehungen

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, im Besonderen auch der Anti-Terrorverordnung, der REACH und RoHS-Verordnung und erklärt in Bezug auf Metalle, dass die Regularien zu “Konfliktmineralien“ wie z.B. der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer protection Act, Section 1502, oder ähnliche EU Richtlinien bzw. Regularien oder nationale Gesetzgebung eingehalten werden. Schunk erwartet, dass seine Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten bestärken ihre Subunternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Jeder Verstoß gegen die im Schunk Supplier Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen des Schunk Supplier Code of Conduct (z.B. negativen Medienberichten) behält Schunk sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.

Weiter steht Schunk das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die den Schunk Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen oder die keine Verbesserungs- Maßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu von Schunk eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.