Compliance

Richtlinien und rechtliche Hinweise der Schunk Group

Code of Conduct

Leitbild der Schunk Group

Schunk ist ein globaler Technologiekonzern. Unsere Ingenieurkompetenz in der Werkstofftechnik und im
Maschinenbau bringt Industrien auf der ganzen Welt voran. Wir setzen auf profitables Wachstum, Unabhängigkeit
und eine langfristige Orientierung. Vielfalt und gegenseitiger Respekt zeichnen uns aus: Gemeinsam
sind wir erfolgreich.


Begeistert von Technologie. Wir sind kompetent und ideenreich. Das macht uns zum innovativen Technologieführer,
der immer einen Schritt voraus ist.
Pragmatisch im Handeln. Wir sorgen für schnelle Lösungen und effiziente Ergebnisse. Dabei agieren wir
mittelständisch und partnerschaftlich.
Den Kunden im Fokus. Wir bereiten den Weg für den Erfolg unserer Kunden. Zusammen mit ihnen leisten
wir einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft.

 

Präambel
¬ Dieser Code of Conduct (Verhaltenskodex) legt fundamentale Verhaltensprinzipien fest, die das
Handeln von Management sowie allen Beschäftigten der Schunk Group im Unternehmensalltag
bestimmen.
¬ Das Vertrauen unserer Geschäftspartner, wie z. B. Kunden, Lieferanten, Besucher, Behörden und
der Öffentlichkeit ist von höchster Bedeutung für die Schunk Group. Daher prägen Verantwortungsbewusstsein,
Gesetzestreue und moralisch integres Verhalten das Handeln von Schunk.


A. Gültigkeit
¬ Neben und unabhängig von dieser Richtlinie gelten für die geschäftliche Tätigkeit der Schunk
Group und das Verhalten aller Beschäftigter die jeweils anwendbaren lokalen Gesetze.
¬ Soweit Verhaltensregeln für einzelne Gesellschaften, Organisationseinheiten oder Personengruppen
in gesonderten Richtlinien (z.B. Corporate Standards) festgelegt sind, gelten diese Richtlinien
uneingeschränkt neben diesem Verhaltenskodex.


B. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Rechtsvorschriften
1. Beachtung des geltenden Rechts
¬ Die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsvorschriften ist
unverzichtbare Grundlage allen Handelns der Schunk Group.
¬ Alle Beschäftigten und Organe der Schunk Group sind verpflichtet, sich über die für ihren Verantwortungsbereich
im Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und in Zweifelsfällen
Rat bei den hierfür zuständigen Stellen in der Schunk Group einzuholen.
¬ Schunk kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention nach und beteiligt
sich nicht an Geldwäscheaktivitäten. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle
Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht
begründen könnten, durch die zuständige Finanzabteilung prüfen zu lassen.
¬ Schunk leistet keine finanziellen Zuwendungen, insbesondere Spenden und Sponsoring-Maßnahmen
an politische Parteien, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen, einzelne Mandatsträger
oder an Kandidaten für politische Ämter.


2. Fairer Wettbewerb
¬ Unverzichtbarer Bestandteil einer freien Marktwirtschaft sind die Regularien zum Schutz fairen
Wettbewerbs. Dabei geht es insbesondere um

  • das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Konditionen, Gebietsaufteilungen,
  • Kundengruppen oder Produktionsmengen,
  • verbotene Preisbindungen von Vertriebspartnern,
  • das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung,
  • die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, um die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern.

¬ Es entspricht der Geschäftspolitik der Schunk Group, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Schunk
beachtet daher alle anwendbaren Kartellgesetze.
¬ Verboten sind insbesondere Absprachen zwischen Marktteilnehmern, die eine Wettbewerbsbeschränkung
bezwecken.
¬ Verboten sind auch bereits informelle Gespräche oder auch nur ein abgestimmtes Verhalten,
wenn damit eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme verabredet oder umgesetzt werden
soll.
¬ Bei Gesprächen mit Wettbewerbern dürfen keine vertraulichen Informationen über Preise und
bevorstehende Preisänderungen oder über Kunden-/Lieferantenbeziehungen ausgetauscht werden.


3. Korruption/Gewährung von Vorteilen/Entgegennahme von Vorteilen
¬ Die Beschäftigten von Schunk verpflichten sich, alles zu unternehmen, um in ihrem Einflussbereich
Korruption zu unterbinden. Korruption ist das Anbieten, Geben oder die Annahme eines
Geschenkes, eines Darlehens, einer Provision, einer Belohnung oder irgendeines anderen Vorteils
an oder von einer Person als Anreiz dafür etwas zu tun, das unredlich, illegal ist oder einen Vertrauensbruch
darstellt.
¬ Für eine Bevorzugung bei der Anbahnung, Vergabe oder Abwicklung eines Auftrags dürfen keine
persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden.
¬ Geschenke dürfen grundsätzlich nicht verteilt oder angenommen werden. Ausnahmen gelten nur
bei allgemein üblichen Gelegenheits- oder Werbegeschenken und bei Geschenken, die der Üblichkeit
und Höflichkeit in einem Land entsprechen und mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen
vereinbar sind.
¬ Auch die leihweise unbefristete Überlassung oder Entgegennahme von Produkten oder anderen
Gegenständen kann den Charakter einer verbotenen Schenkung, einer Vorteilsnahme oder einer
Vorteilsgewährung annehmen und ist daher unzulässig.


4. Internationaler Handel
¬ Schunk ist ein global agierendes Unternehmen, das bei seiner weltweiten Geschäftstätigkeit Vorschriften
beachten muss, die den freien Warenverkehr beschränken.
¬ Gesellschaften der Schunk Group halten daher alle aufgrund nationalen oder internationalen Rechts geltenden Export- oder Importverbote, Ausfuhrkontrollen, Wirtschaftssanktionen, Embargos und behördliche Genehmigungsvorbehalte ein.
¬ Verschiedene nationale und internationale Gesetze oder Embargos beschränken oder verbieten
den Import, Export oder inländischen Handel von Gütern in Bezug auf Waren, Technologien und
Software, die Erbringung von technischer Unterstützung und Vermittlungshandlungen sowie den
Kapital- und Zahlungsverkehr mit bestimmten Ländern, Personen oder Organisationen. Diese Beschränkungen
und Verbote können aus der Beschaffenheit der Ware, dem Verwendungszweck,
dem Herkunfts- bzw. Bestimmungsland oder aus der Person des Geschäftspartners herrühren.
¬ Von besonderer Bedeutung sind die nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften.
¬ Alle Beschäftigten haben diese Kontrollbestimmungen zu beachten, wenn Güter bzw. Dienstleistungen
gekauft, vermittelt, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, oder wenn Technologien
transferiert oder entgegengenommen werden.
¬ Das Erfordernis behördlicher Genehmigungen ist vor der Ausführung der jeweiligen Handlung
entsprechend zu prüfen. Alle Unternehmen der Schunk Group müssen die erforderlichen organisatorischen
Vorkehrungen treffen und verantwortliche Personen bestimmen, die die Einhaltung
der vorgenannten Vorschriften gewährleisten.

 

C. Vermeidung von Interessenkonflikten
¬ Es gehört zu den Dienstpflichten aller Organe und Beschäftigten der Schunk Group, Konflikte zwischen
ihren privaten Interessen (direkt oder indirekt durch nahestehende Personen oder Unternehmen)
und den Interessen der Schunk Group zu vermeiden.
¬ Zur Vermeidung von Interessenkonflikten müssen die Beschäftigten die beabsichtigte

  • Annahme eines Mandats oder einer Funktion in einem anderen Unternehmen,
  • Aufnahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit,
  • Aufnahme einer unternehmerischen Betätigung,

ihrer jeweiligen Führungskraft oder dem zuständigen Personalbereich melden und deren Zustimmung
einholen.
 

D. Achtung vor Menschenrechten und Anti-Diskriminierung
1. Faire Arbeitsbedingungen

¬ Schunk bekennt sich zu den Grundsätzen sozialer Verantwortung. Deswegen liegt es im Unternehmensinteresse,
dass in der Schunk Group weltweit faire Arbeitsbedingungen gelten.
¬ Die Einhaltung aller lokalen Gesetzgebungen zu Mindestlöhnen, Sozialleistungen, Überstunden,
Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen ist für Schunk dabei selbstverständlich.
¬ Vom Gebot fairer Arbeitsbedingungen umfasst ist die konsequente Verhinderung von Zwangsarbeit
sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel und schließt jede Form
von Diskriminierung der Beschäftigten aus. Insbesondere die Rechte indigener Völker sowie lokaler Gemeinschaften sollen in der gesamten Lieferkette geachtet, gefördert und geschützt werden.
¬ Für die Schunk Group ist es selbstverständlich, überall in der Welt im Einklang mit allen lokal geltenden
Arbeits-, Beschäftigungs- und Menschenrechtsnormen und Gesetzen ein Arbeitgeber zu
sein, welcher seine Beschäftigten respektvoll behandelt.
¬ Das Recht der Beschäftigten der Schunk Group auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit sowie
Gewerkschaften oder Arbeitervereinigungen beizutreten wird anerkannt.
¬ Schunk wird keine privaten oder öffentliche Sicherheitskräfte beauftragen oder einsetzen, wenn beim Einsatz dieser Sicherheitskräfte
a) das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung missachtet wird,
b) Leib oder Leben verletzt werden oder
c) die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden.
¬ Die Schunk Group erwartet auch von ihren Beschäftigten untereinander und selbstverständlich
auch gegenüber ihren Kunden und Lieferanten einen respektvollen Umgang. Die persönliche
Sphäre anderer Kollegen ist zu achten. Jegliche Art von Belästigungen, insbesondere sexuelle Belästigungen
oder Mobbing, werden nicht geduldet.


2. Kinderarbeit
Die Schunk Group lehnt jegliche Form von Kinderarbeit ab, auch bei ihren Geschäftspartnern, Kunden und
Lieferanten. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in der Schunk Group wird nach Maßgabe
der jeweiligen lokalen staatlichen Regelung stets beachtet.


3. Diskriminierungsverbot
¬ Beschäftigte der Schunk Group sowie alle Geschäftspartner haben das Recht auf faire, höfliche
und respektvolle Behandlung durch Geschäftsführer, Führungskräfte, andere Beschäftigte und
Kollegen.
¬ Niemand darf auf Grund seiner ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht,
seiner sexuellen Identität, seines Glaubens oder seiner Religionszugehörigkeit, seiner
Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution,
seines Aussehens oder sonstiger persönlicher Merkmale belästigt oder diskriminiert werden.

 

E. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz
1. Arbeits- und Gesundheitsschutz

¬ Die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Sicherheit unserer Produkte sind für uns ein elementarer
Grundsatz.
¬ Prozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen und internen Vorgaben
zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz entsprechen.
¬ Von allen Beschäftigten wird die Einhaltung der jeweiligen Sicherheitsvorschriften, Gefahrenbewusstsein
sowie ein Mitdenken bei allen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten erwartet. Dies gilt für
sämtliche Gefahren, die sich am Arbeitsplatz von Schunk, bei Kunden oder Lieferanten vor Ort
oder bei der Verwendung unserer Produkte ergeben können.
¬ Erkannte Unfälle oder für möglich gehaltene Gefährdungen und Belastungen sowie Beinahe-Unfälle
sind sofort der zuständigen Führungskraft zu melden. Jede Führungskraft ist für den Schutz
seiner/ihrer Beschäftigten verantwortlich und hat sie entsprechend einzuweisen, zu schulen und
zu beaufsichtigen.
¬ Die Sorge für einen sicheren, gesunden und ergonomischen Arbeitsplatz sowie die Bereitstellung
einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung für alle Beschäftigten ist für die Schunk Group
eine Selbstverständlichkeit.
¬ Die kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
– sowohl aufgrund eigener Erfahrungen und anhand der sich ständig verbessernden wissenschaftlichen
Erkenntnislage – ist für uns eine Verpflichtung.


2. Umweltschutz
¬ Schunk bekennt sich zum Schutz unserer Umwelt als Unternehmensziel und erklärt die ressourcenschonende
Herstellung unserer Produkte zu einem wichtigen Ziel.
¬ Unverzichtbarer Bestandteil von Umweltschutz ist die Einhaltung von gesetzlichen Regularien. Dabei geht es um die Berücksichtigung des Verbotes der widerrechtlichen Zwangsräumung und das Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert.
¬ Es gelten folgende Leitsätze zum Umweltschutz, zur ökologischen Nachhaltigkeit und zur Erhaltung
unserer natürlichen Lebensgrundlagen:

  • Wir schonen unsere Umwelt, gehen sparsam mit allen natürlichen Ressourcen um und minimieren Belastungen für Mensch und Natur.
  • Wir berücksichtigen den Aspekt einer intakten Umwelt bei Entwicklung und Design, im Fertigungsprozess, bei der Verpackung und beim Versand unserer Produkte sowie bei der Verbesserung von Verfahren und der Einführung neuer Anlagen und Produkte.

¬ Sollte es zu Vorfällen kommen, die Umweltbelastungen zur Folge haben können, müssen die zuständigen
Stellen des Unternehmens unverzüglich und umfassend informiert werden und ihrerseits
die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Behörden veranlassen.
¬ Es ist Aufgabe aller Beschäftigten, Gefährdungen für Menschen und Umwelt zu vermeiden, Einwirkungen
auf die Umwelt gering zu halten und mit Ressourcen sparsam umzugehen.
¬ Wir verpflichten uns zu einem integrierten und vorausschauenden Umweltschutz und der kontinuierlichen
Verbesserung unseres Umwelt- und Energiemanagementsystems, der umwelt- und
energiebezogenen Leistung und der Energieeffizienz.
 

F. Datenschutz, vertrauliche Informationen, Plagiate und geistiges Eigentum
1. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

¬ Unsere Erfindungen, Produkte und unser Know-how sind für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens
von besonderer Bedeutung.
¬ Die Förderung kreativer und innovativer Kompetenz unserer Beschäftigten ist daher von strategischer
Bedeutung, ebenso der Schutz des geistigen Eigentums vor Kenntnisnahme durch Dritte
und gegen unbefugten Zugriff von Dritten.
¬ Alle Beschäftigten sind daher aufgefordert, angemessene und erforderliche Sicherheitsstandards
sowohl im persönlichen Kontakt als auch in der elektronischen Kommunikation mit Dritten einzuhalten.
Das Gleiche gilt für Informationen, die uns von Dritten als vertraulich zugänglich gemacht
werden.
¬ Sämtliche Sicherheitsrichtlinien der zentralen Schunk IT sind einzuhalten.
¬ Ohne Genehmigung dürfen Beschäftigte in ihrer Eigenschaft als Schunk Betriebsangehörige nicht
an öffentlichen Diskussionen (z. B. Vortragsveranstaltungen, Internetforen, etc.) teilnehmen oder
unternehmensrelevante Informationen in der Öffentlichkeit (z. B. Internet) platzieren.


2. Umgang mit Betriebseigentum
¬ Beschäftigte sind verpflichtet, Betriebseinrichtungen, wie z. B. Maschinen und Werkzeuge sowie
Informations- und Kommunikationssysteme, sorgfältig und nur zweckbestimmt zu behandeln.
¬ Ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle im Unternehmen darf Betriebseigentum
nicht für private Zwecke genutzt und nur mit Genehmigung vom Betriebsgelände entfernt werden.


3. Geheimhaltungspflicht
¬ Die in der Schunk Group erworbenen Kenntnisse und Informationen sind ein wesentliches Element
für unseren geschäftlichen Erfolg. Die Schunk Group investiert erhebliche personelle und
finanzielle Ressourcen in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Der Schutz
der so erarbeiteten Innovationen sichert der Schunk Group ihren Erfolg im Wettbewerb; sie ist
daher ein besonders schützenswertes Gut.
¬ Alle Beschäftigten und Organe der Schunk Group sind daher verpflichtet, zu verhindern, dass
diese Kenntnisse und Informationen, soweit sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen,
außerhalb der Schunk Group bekannt werden, z. B. durch unbefugte Verbreitung sensitiver Daten
im Gespräch mit Dritten, in Fachzeitschriften oder im Internet.
¬ Außerdem sind alle mit derartigen Kenntnissen und Informationen befassten Beschäftigten verpflichtet,
sich darüber zu informieren, inwieweit die Erlangung gewerblicher Schutzrechte für
diese Kenntnisse und Informationen in Betracht kommt.
¬ Auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern der Schunk Group sind vor einem
unbefugten Bekanntwerden zu schützen.


4. Plagiate
¬ Das Verwenden, Weiterverarbeiten oder in den Verkehr bringen von Plagiaten wird von der Schunk Group nicht gebilligt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Plagiate trotz Qualitätssiche-rungsmaßnahmen im Unternehmen auftreten sollten, werden diese umgehend isoliert. Darüber hinaus werden festgestellte Plagiate von Schunk nicht in den Umlauf gebracht, sondern den zu-ständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet.


5. Personenbezogener Datenschutz
¬ Die Respektierung der Persönlichkeit der Beschäftigten der Schunk Group schließt den Schutz ihrer
persönlichen Daten ein.
¬ Die Schunk Group achtet daher auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen
Gesetze und Vorschriften und verlangt dies auch von ihren Beschäftigten, Kunden und Lieferanten.

 

G. Einhaltung des Code of Conduct und Kontrolle
¬ Jede Gesellschaft und Organisationseinheit der Schunk Group ist für die Einhaltung der in diesem
Code of Conduct enthaltenen Regelungen sowie weiterer unternehmensintern festgelegter Regeln
in ihrem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
¬ Dieser Code of Conduct steht im Intranet und auf der Homepage der Schunk Group allen Beschäftigten
und sonstigen Stakeholdern der Schunk Group zur ständigen Verfügung.
¬ Jede Führungskraft hat seine/ihre Beschäftigten auf diesen Verhaltenskodex hinzuweisen und den
Inhalt zu erläutern. Jeder Beschäftigte von Schunk ist aufgerufen, sein eigenes Verhalten anhand
der vorstehenden Maßstäbe und Handlungsanweisungen zu prüfen und ggf. anzupassen.
¬ Führungskräfte sind in besonderer Weise verpflichtet, eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, Integrität
im Geschäftsalltag aktiv vorzuleben und die Beschäftigten im eigenen Verantwortungsbereich
über die Inhalte dieses Verhaltenskodex zu informieren.
¬ Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden nicht hingenommen und können mit zivilrechtlichen,
strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
¬ Sofern Beschäftigte mit dem Angebot oder dem Verlangen nach einem persönlichen Vorteil konfrontiert
werden, ist dies der zuständigen Fachabteilung oder der Geschäftsführung zu melden.
¬ Alle Beschäftigten sind generell aufgefordert, bei rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des eigenen
Verhaltens oder bei Hinweisen auf zweifelhafte Vorgänge in ihrem Arbeitsumfeld, Rat und Hilfe
bei der Führungskraft, der zuständigen Fachabteilung oder der Geschäftsführung zu suchen.
 

H. Hinweisgebersystem und Anlaufstelle bei Fehlverhalten
1. Interne Meldekanäle

¬ Im Falle der Kenntnis von Verstößen gegen diesen Code of Conduct besteht die Möglichkeit, sich
an die jeweilige Führungskraft, den jeweiligen Leiter/in Personal, Global Human Resources oder
an den Leiter/in Interne Revision der Schunk Group unter Zusicherung strikter Vertraulichkeit zu
wenden.


2. Externer Meldekanal: Ombudsmann (Vertrauensanwalt) der Schunk Group
¬ Die Schunk Group hat mit der Beauftragung eines externen Rechtsanwalts als Ombudsmann (Vertrauensanwalt)
ein externes Hinweisgebersystem eingerichtet.
¬ Dieser Ombudsmann steht allen Beschäftigten, anderen internen sowie externen Stakeholdern
als Ansprechpartner jederzeit kostenlos zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf den
Verdacht einer Straftat oder ähnlich schwere Unregelmäßigkeiten mit Bezug zur Schunk Group
geben wollen.
¬ Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern
zuverlässig geschützt und gegenüber der Schunk Group nicht offengelegt wird.


¬ Kontaktdaten des Schunk Ombudsmanns (Vertrauensanwalts):

  • Adresse: Dr. Rainer Buchert, Buchert Jacob Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main/ Deutschland
  • Telefon: +49 69 710 333 30
  • E-Mail: [email protected]
     

Hinweise können auch über ein Kontaktformular auf der Internetseite von Buchert Jacob Partner
gegeben werden: www.ombudsperson-frankfurt.de/de

 

Heuchelheim, 1. April 2023
Schunk GmbH