Weiss Klimatechnik GmbH
Greizer Straße 41-49, 35447 Reiskirchen-Lindenstruth, Deutschland
Die wachsenden Anforderungen an die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Paragraf 12 der EnEV regelt die energetische Inspektion von Klimaanlagen. Bei einem Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt sind diese regelmäßig durchzuführen. Auf dem Prüfstand stehen das Verhältnis von Anlagendimensionierung zum Kühlbedarf sowie die Effizienz der einzelnen Komponenten, die den Wirkungsgrad beeinflussen. Untersucht wird unter anderem, wie die Anlage ausgelegt ist, welche Betriebszeiten vorliegenoder welche Luftmengen und Temperaturen erforderlichsind. Zusätzlich verlangt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), kurz Wärmegesetz, dass die Energie zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasserbereitung teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt oder aber die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert wird.
Die Weiss Klimatechnik ist autorisiert, EnEV-konforme Inspektionen durchzuführen. Wir stellen den Energieausweis aus, empfehlen Maßnahmen zur energetischen Anlagenoptimierung und setzen Sie auch technisch um. Auf diese Weise erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, senken den Energiebedarf und sparen mit immer weiter steigenden Strompreisen zunehmend Betriebskosten.
Die energetische Inspektion ist innerhalb der folgenden Fristen durchzuführen:
Regionen PLZ:
40-48, 50-58, 60, 62, 64-80, 82, 86-89 außer PASM
Regionen PLZ:
01-14, 30-31 34-39, 61, 63, 81, 83-85, 90-99 außer PASM
Regionen PLZ:
15-29, 32-33, 49, 59 + Export außer PASM
EnEV-Optimierung –wer’s checkt, spart richtig.
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